Gütestelle Oliver Knura

Gütestelle in Frankfurt am Main
außergerichtliche Streitbeilegung

Ein effizienter Rahmen, um fundierte und tragfähige Lösungen zu verhandeln – ohne Gericht.

Warum eine Gütestelle?

Vollstreckbarer Titel

Der Vergleich gilt gemäß § 794 Abs.1 Nr.1 ZPO als vollstreckbarer Titel — ohne Gerichtsurteil.

Verjährungshemmung

Die Anrufung der Gütestelle hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Vertraulich

Das Verfahren ist nicht öffentlich. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kostengünstig

Erheblich günstiger als ein Gerichtsverfahren. Transparente Gebührenordnung.

Einvernehmlich

Freiwillige, interessengerechte Lösung — beide Seiten gestalten das Ergebnis mit.

Online möglich

Schlichtungstermine können auch virtuell oder hybrid durchgeführt werden.

In vier Schritten zur Einigung

Antrag einreichen

Antrag per E-Mail oder Post mit Sachverhaltsdarstellung und Streitwert. Die Einreichung kann direkt oder durch Ihren bevollmächtigten Anwalt erfolgen. Die Gütestelle bestätigt den Eingang in der Regel am selben Tag.

Zuleitung & Zustimmung

Weiterleitung an den Antragsgegner und Klärung durch die Gütestelle, ob die Antragsgegnerin zur Teilnahme an dem Verfahren bereit ist. Optional: Vorgespräche mit den Parteien sowie Übermittlung schriftlicher Informationen (z. B. Positionspapiere, Stellungnahmen, relevante Dokumente).

Schlichtungstermin

Persönlich oder per Video. Durchführung der Schlichtung in einem oder mehreren nicht öffentlichen Terminen – je nach Fall mit gemeinsamen Gesprächen und/oder vertraulichen Einzelgesprächen (Shuttle-Mediation).

Einigung & Vollstreckung

Bei Einigung: Vergleich - dieser kann vollstreckbar gemacht werden (§ 794 ZPO). Bei Scheitern: Erfolglosigkeitsbescheinigung.

Für welche Streitigkeiten?

Wirtschafts- & Handelsstreitigkeiten

Vertragsstreitigkeiten, Forderungen, Lieferantenkonflikte

Bau- & Werkverträge

Mängelrügen, Nachträge und Claims, Bauverzögerungen, Schlussrechnungsstreitigkeiten

Arbeitsrechtliche Konflikte

Abfindungen, Zeugnisstreitigkeiten, Trennungsmanagement

Gesellschafterstreitigkeiten

Trennung, Streit über Gewinnausschüttungen, Ausschluss von Gesellschaftern

Erbschaft & Familienstreitigkeiten

Erbauseinandersetzungen, familiäre Vermögenskonflikte

Allgemeine Zivilstreitigkeiten

Sonstige privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen die Parteien selbst zur Beilegung befugt sind

Für bestimmte Streitigkeiten ist die außergerichtliche Streitschlichtung obligatorisch. Dies ist abhängig vom Ort, an dem die Streitparteien ansässig sind. In Hessen ist dies der Fall für

— bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten und

— Ansprüche aus Verletzungen der persönlichen Ehre, mit Ausnahme von Ehrverletzungen in Presse und Rundfunk.Typing

Transparente Gebührenstruktur

Streitwert bis

100.000 €

Antragsgebühr Pauschal 200 €

Streitwert bis

1.000.000 €

Antragsgebühr 0,20 % des Gegenstandswerts

Streitwert über

1.000.000 €

Antragsgebühr 1.000 € + 0,10 % des Werts

Max. Antragsgebühr: 5.000 €.

Stundensatz Durchführung: 300 € zzgl. MwSt.

Für obligatorische Streitschlichtung mit meist geringeren Streitwerten gilt: Antragsgebühr 100 EUR. Weitere Kosten werden ausgehend von einem Vorschlag der Gütestelle unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Falles bestimmt.

Oliver Knura

Oliver Knura ist als Gütestelle durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Er ist spezialisiert auf die außergerichtliche Beilegung von wirtschaftlichen und vertraglichen Streitigkeiten. Als erfahrener Verhandler und Mediator unterstützt er Parteien dabei, komplexe wirtschaftliche Konflikte strukturiert, interessenbasiert und zukunftsorientiert zu lösen.

Antrag stellen

Reichen Sie den Antrag auf folgende Weise ein:

Per Post, Kurier oder Bote

Unterschriebener Antrag an:
Gütestelle Oliver Knura
Feldbergstr. 40
60323 Frankfurt am Main

Per E-Mail

Unterschriebener und eingescannter Antrag an:
oliver.knura@guetestelle.eu

Es gilt die jeweils gültige Schlichtungsordnung.

Kontaktieren Sie mich gerne vorab per Mail, telefonisch unter 069 97097886 oder über das Kontaktformular. Ich melde mich spätestens am nächsten Werktag.

Der Antrag ist an keine vorgegebene Form gebunden. Bei Bedarf können Sie dieses Muster verwenden.

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